Heute haben wir plakatiert – und im Rother Stadtgebiet unsere Plakate für unseren Pop up Store am Kirchplatz 8 verteilt. Wir haben zwar schon ab dem 04.11. geöffnet, aber Plakatwerbung ist, wie in vielen anderen Städten wahrscheinlich auch, lediglich für zwei Wochen erlaubt bzw. wird diese vom Ordnungsamt für genau 14 Tage genehmigt.

Da heute auch unser Rother Christkindlesmarkt eröffnet wurde und dieser über die nächsten zwei Wochen stattfindet – und dementsprechend auch viele Rother und Auswärtige unterwegs sind – haben wir uns überlegt, genau in diesem Zeitraum unsere zusätzliche Plakatwerbung zu platzieren…

Diese könnt’ Ihr fast nicht übersehen, wenn Ihr durch Roth fahrt oder geht – und habt nun keine Ausrede mehr, nicht in unseren Pop up Store zu kommen… ;-)